Effizienzhaus EH55
Ein Effizienzhaus 55 (EH 55) muss nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verschiedene Anforderungen erfüllen, um den hohen Energiestandard zu gewährleisten.
Hier sind die wichtigsten Kriterien:
Primärenergiebedarf:
- 55% des Referenzgebäudes: Der Jahres-Primärenergiebedarf eines EH 55 darf maximal 55% des Bedarfs eines vergleichbaren Gebäudes betragen, das nach den Vorgaben des GEG errichtet wurde.
- Dämmung: Um diesen niedrigen Energiebedarf zu erreichen, sind eine sehr gute Wärmedämmung der Gebäudehülle (Wände, Dach, Bodenplatte) sowie eine luftdichte Gebäudehülle erforderlich.
- Fenster: Hochwertige Fenster mit niedrigem U-Wert sind obligatorisch.
- Heizungsanlage: Effiziente Heizsysteme, wie zum Beispiel Wärmepumpen oder Brennwertkessel, sind vorgeschrieben.
- Lüftung: Eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung trägt zur Energieeffizienz bei und sorgt für ein angenehmes Raumklima.
- Erneuerbare Energien: Der Einsatz erneuerbarer Energien, beispielsweise durch Solarthermie oder Photovoltaik, ist oft erforderlich, um den geforderten Primärenergiebedarf einzuhalten.
Zusätzliche Anforderungen:
- Transmissionswärmeverlust: Der Transmissionswärmeverlust, also der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle, muss deutlich unter dem eines Referenzgebäudes liegen.
- Anlagentechnik: Die gesamte Anlagentechnik muss auf den effizienten Betrieb des Gebäudes abgestimmt sein.
- Nachweisverfahren: Es gibt verschiedene Nachweisverfahren, um die Einhaltung der Anforderungen nachzuweisen.
Wichtiger Hinweis:
Die genauen Anforderungen können je nach Baugenehmigung und regionalen Besonderheiten variieren. Es empfiehlt sich daher, sich von einem Architekten oder Energieberater beraten zu lassen.